Rechtssatz
Kläger, der seinen Rechtsanwalt wegen Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht auf Schadenersatz klagt, muß nicht solange mit der Klage gegen diesen zuwarten, bis feststeht, in welcher Höhe der Kläger aus der Konkursmasse seines ursprünglichen Schuldners Deckung erhalten werde (vgl EvBl 1960/254 S 436).Kläger, der seinen Rechtsanwalt wegen Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht auf Schadenersatz klagt, muß nicht solange mit der Klage gegen diesen zuwarten, bis feststeht, in welcher Höhe der Kläger aus der Konkursmasse seines ursprünglichen Schuldners Deckung erhalten werde vergleiche EvBl 1960/254 S 436).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0022486Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.01.2013