RS OGH 1966/11/4 2Ob299/66, 2Ob130/17g

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Veröffentlicht am 04.11.1966
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Norm

ABGB §1327 f

Rechtssatz

Einnahmen aus der Vermietung eines wegen des Todes des Familienvaters nicht mehr für Familienzwecke benützten Zimmers sind bei der Vorteilsausgleichung nicht zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0031576

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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