RS OGH 2017/8/30 1Ob271/66, 4Ob550/77 (4Ob551/77), 3Ob662/81 (3Ob663/81), 7Ob641/84, 1Ob514/86, 1Ob5

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Veröffentlicht am 10.11.1966
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Rechtssatz

Wenn die Parteien im ersten Rechtsgang den die Scheidung der Ehe aussprechenden Teil des Ersturteiles nicht bekämpft haben und daher die Ehe der Parteien bereits rechtskräftig geschieden ist, so bleibt im weiteren Verfahren lediglich die Frage des Verschuldensausspruches streitverfangen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0057493

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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