RS OGH 1966/11/29 8Ob327/66, 6Ob115/71

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Veröffentlicht am 29.11.1966
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Norm

ABGB §613
ABGB §830 B5

Rechtssatz

Die auf einer fideikommissarischen Substitution beruhende Beschränkung des Eigentums eines Miteigentümers steht dem Begehren auf Feilbietung gemäß § 830 ABGB entgegen. Der Rechtsansicht, vor dem Ableben des Miteigentümers könne nicht gesagt werden, ob er eigene erbberechtigte Nachkommenschaft im Sinn der letztwilligen Anordnung erlangt habe, er könne daher zu seinen Lebzeiten keinesfalls die Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft begehren, ist nicht beizupflichten.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 327/66
    Entscheidungstext OGH 29.11.1966 8 Ob 327/66
    Veröff: SZ 39/204
  • 6 Ob 115/71
    Entscheidungstext OGH 26.05.1971 6 Ob 115/71
    nur: Die auf einer fideikommissarischen Substitution beruhende Beschränkung des Eigentums eines Miteigentümers steht dem Begehren auf Feilbietung gemäß § 830 ABGB entgegen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0012572

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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