Norm
ABGB §613Rechtssatz
Die auf einer fideikommissarischen Substitution beruhende Beschränkung des Eigentums eines Miteigentümers steht dem Begehren auf Feilbietung gemäß § 830 ABGB entgegen. Der Rechtsansicht, vor dem Ableben des Miteigentümers könne nicht gesagt werden, ob er eigene erbberechtigte Nachkommenschaft im Sinn der letztwilligen Anordnung erlangt habe, er könne daher zu seinen Lebzeiten keinesfalls die Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft begehren, ist nicht beizupflichten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0012572Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.09.2013