Norm
BAO §76 Abs1 litcRechtssatz
Das Nichttätigwerden eines Finanzbeamten, der in von ihm zu bearbeitenden Abgabensachen pflichtwidrigerweise Parteieingaben konzipiert hat, kann nicht dem Tatbild des § 101 StG unterstellt werden. Zum Begriff des fortgesetzten Verbrechens beim § 101 StG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0053243Dokumentnummer
JJR_19670210_OGH0002_0120OS00196_6600000_001