RS OGH 2012/3/1 8Ob101/67, 1Ob253/11d

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Veröffentlicht am 25.04.1967
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Rechtssatz

Die nach dem Klagebegehren zu erbringende Leistung der Herausgabe einer Sache an den Kläger ist rechtlich unmöglich und die Klage abzuweisen, wenn die strittige Sache von einem Dritten, sei es auch erst während des Rechtsstreites auf Herausgabe, gerichtlich gepfändet wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0034025

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.08.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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