Norm
ABGB §1447 FaRechtssatz
Die nach dem Klagebegehren zu erbringende Leistung der Herausgabe einer Sache an den Kläger ist rechtlich unmöglich und die Klage abzuweisen, wenn die strittige Sache von einem Dritten, sei es auch erst während des Rechtsstreites auf Herausgabe, gerichtlich gepfändet wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0034025Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.08.2012