Rechtssatz
Es stellt keinen Verstoß gegen § 406 ZPO dar, wenn das Gericht auch ohne diesbezüglichen Antrag des Beklagten bei einer Teilungsklage ausspricht, daß die gerichtliche Feilbietung erst nach Ablauf einer bestimmten Frist zu erfolgen habe ( so schon GlU 6053, SZ 37/67 u. v.a.m ).Es stellt keinen Verstoß gegen Paragraph 406, ZPO dar, wenn das Gericht auch ohne diesbezüglichen Antrag des Beklagten bei einer Teilungsklage ausspricht, daß die gerichtliche Feilbietung erst nach Ablauf einer bestimmten Frist zu erfolgen habe ( so schon GlU 6053, SZ 37/67 u. v.a.m ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0013342Dokumentnummer
JJR_19670523_OGH0002_0080OB00109_6700000_003