Norm
ABGB §830 B4Rechtssatz
Es stellt keinen Verstoß gegen § 406 ZPO dar, wenn das Gericht auch ohne diesbezüglichen Antrag des Beklagten bei einer Teilungsklage ausspricht, daß die gerichtliche Feilbietung erst nach Ablauf einer bestimmten Frist zu erfolgen habe ( so schon GlU 6053, SZ 37/67 u. v.a.m ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0013342Dokumentnummer
JJR_19670523_OGH0002_0080OB00109_6700000_003