RS OGH 1967/6/27 8Ob165/67

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.1967
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Norm

HGB §1
KO §6

Rechtssatz

So wie bei der Liquidation eines Unternehmens bis zur Beendigung der Liquidierung die Kaufmannseigenschaft des Inhabers aufrecht bleibt, bleibt diese auch im Falle des Konkurses bis zur Abwicklung des Unternehmens durch den Masseverwalter bestehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0061190

Dokumentnummer

JJR_19670627_OGH0002_0080OB00165_6700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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