Norm
EO §35 DRechtssatz
Bestätigt das Berufungsgericht in einem Rechtsstreit über eine Klage nach § 35 EO das Ersturteil, so hat es, wenn die Forderung des betreibenden Gläubigers 15.000 S nicht übersteigt, den Streitgegenstand nicht zu bewerten. Die Revision ist vielmehr auf alle Fälle unzulässig.Bestätigt das Berufungsgericht in einem Rechtsstreit über eine Klage nach Paragraph 35, EO das Ersturteil, so hat es, wenn die Forderung des betreibenden Gläubigers 15.000 S nicht übersteigt, den Streitgegenstand nicht zu bewerten. Die Revision ist vielmehr auf alle Fälle unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0001568Dokumentnummer
JJR_19670809_OGH0002_0030OB00080_6700000_001