RS OGH 2023/12/13 4Ob331/67; 4Ob622/74 (4Ob623/74); 4Ob20/81; 4Ob390/84; 7Ob692/86; 8ObS4/23f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.09.1967
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Norm

AktG 1965 §35
AktG 1965 §36
HGB §13

Rechtssatz

Die Aktiengesellschaft kann unter verschiedenen Firmenbezeichnungen geklagt werden, ohne daß sich dadurch ihre einheitliche Rechtspersönlichkeit verändern würde. Die Firmenbezeichnung der Zweigniederlassung kann in allen Rechtsfällen gewählt werden, an denen die Zweigniederlassung in irgendeiner Weise beteiligt ist. Dabei muß jede rechtliche Anknüpfung an die Zweigniederlassung als ausreichend angesehen werden.

Entscheidungstexte

  • RS0049340">4 Ob 331/67
    Entscheidungstext OGH 05.09.1967 4 Ob 331/67
    Veröff: SZ 40/113 = EvBl 1968/92 S 157 = ÖBl 1967,142
  • 4 Ob 622/74
    Entscheidungstext OGH 14.01.1975 4 Ob 622/74
    Auch; Beisatz: Wenn die Aktiengesellschaft unter der Firma einer Zweigniederlassung klagt, kann der Leiter dieser Zweigniederlassung als Prozeßvertreter in Frage kommen. (T1) Veröff: EvBl 1975/209 S 469 = RZ 1975/46 S 91 = GesRZ 1975,135
  • RS0049340">4 Ob 20/81
    Entscheidungstext OGH 17.03.1981 4 Ob 20/81
    Auch; nur: Die Firmenbezeichnung der Zweigniederlassung kann in allen Rechtsfällen gewählt werden, an denen die Zweigniederlassung in irgendeiner Weise beteiligt ist. (T2) Veröff: SZ 54/33 = JBl 1982,217 = Arb 10021
  • 4 Ob 390/84
    Entscheidungstext OGH 11.12.1984 4 Ob 390/84
    nur T2; Beisatz: Dabei genügt es insbesonders, wenn das Geschäft über die betreffende Zweigniederlassung abgewickelt wurde. (T3) Veröff: MR 1985 H3,Archiv 20 = ÖBl 1985,99
  • RS0049340">7 Ob 692/86
    Entscheidungstext OGH 09.07.1987 7 Ob 692/86
    nur T2; Beis wie T3; Beisatz: Hier: Ausländische Personengesellschaft. (T4)
  • RS0049340">8 ObS 4/23f
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 13.12.2023 8 ObS 4/23f
    vgl; Beisatz: Dass das Insolvenzgericht im Konkurseröffnungsbeschluss die österreichische Zweigniederlassung anführt, bedeutet nicht, dass sich das Insolvenzverfahren nur gegen die Zweigniederlassung richten würde, zumal ein Rechtsträger auch unter der Firma seiner Zweigniederlassung belangt werden kann. (T5)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0049340

Im RIS seit

05.09.1967

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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