Norm
ZPO §273 Abs2Rechtssatz
§ 273 Abs 2 ZPO ist ungeachtet seines Wortlautes auch auf eine aufrechnungsweise eingewendete Gegenforderung anzuwenden.Paragraph 273, Absatz 2, ZPO ist ungeachtet seines Wortlautes auch auf eine aufrechnungsweise eingewendete Gegenforderung anzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0040519Dokumentnummer
JJR_19671025_OGH0002_0020OB00299_6700000_002