Norm
DSt 1872 §2 GRechtssatz
Die in sachlicher und nicht beleidigender Form durch einen Rechtsanwalt ausgesprochene Verweisung einer behördlichen Kommission aus den Räumen der durch ihn vertretenen Mietpartei ist durch § 9 RAO gedeckt, wenn der Leiter der Verhandlung den Grund der Kommissionierung trotz mehrmaliger Aufforderung nicht bekanntgibt und die Amtshandlung außerdem schon beendet erscheint.Die in sachlicher und nicht beleidigender Form durch einen Rechtsanwalt ausgesprochene Verweisung einer behördlichen Kommission aus den Räumen der durch ihn vertretenen Mietpartei ist durch Paragraph 9, RAO gedeckt, wenn der Leiter der Verhandlung den Grund der Kommissionierung trotz mehrmaliger Aufforderung nicht bekanntgibt und die Amtshandlung außerdem schon beendet erscheint.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0055385Dokumentnummer
JJR_19680520_OGH0002_000BKD00018_6800000_001