RS OGH 2025/11/26 7Ob115/68; 1Ob135/72; 1Ob35/74; 7Ob721/79; 6Ob592/80 (6Ob593/80); 1Ob585/94; 4Ob33

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Veröffentlicht am 29.05.1968
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Rechtssatz

Der Optionsberechtigte kann das Schuldverhältnis durch einseitige Erklärung ohne neuerlichen Vertragsabschluss begründen, zB den Kauf oder Verkauf eines Liegenschaftsanteiles bewirken. Es schadet aber nicht, wenn der Berechtigte ein Klagebegehren auf Abschluss des Vertrages gewählt hat (MietSlg 7828).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0019191

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.01.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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