Norm
ZPO §391 CRechtssatz
Im Falle des vertraglichen Kompensationsausschlusses hat eine urteilsmäßige Entscheidung über die aufgerechnete Gegenforderung zu entfallen; die Aufrechnungseinrede ist abzuweisen, ohne daß über den Bestand oder Nichtbestand der Gegenforderung abgesprochen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0040726Im RIS seit
05.06.1968Zuletzt aktualisiert am
09.07.2025