Norm
ABGB §1445Rechtssatz
Wenn der Hauptmieter einer Eigentumswohnung diese Wohnung käuflich erwirbt, wird er gemäß § 1120 ABGB auch deren Vermieter, sodass das Mietverhältnis durch Vereinigung erlischt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0034032Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.11.2016