RS OGH 2016/9/29 3Ob117/68, 3Ob554/94, 5Ob119/13f, 5Ob145/13d, 5Ob48/14s, 7Ob205/15w, 5Ob54/16a

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Veröffentlicht am 09.10.1968
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Rechtssatz

Wenn der Hauptmieter einer Eigentumswohnung diese Wohnung käuflich erwirbt, wird er gemäß § 1120 ABGB auch deren Vermieter, sodass das Mietverhältnis durch Vereinigung erlischt.Wenn der Hauptmieter einer Eigentumswohnung diese Wohnung käuflich erwirbt, wird er gemäß Paragraph 1120, ABGB auch deren Vermieter, sodass das Mietverhältnis durch Vereinigung erlischt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0034032

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.11.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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