Norm
ABGB §1445Rechtssatz
Wenn der Hauptmieter einer Eigentumswohnung diese Wohnung käuflich erwirbt, wird er gemäß § 1120 ABGB auch deren Vermieter, sodass das Mietverhältnis durch Vereinigung erlischt.Wenn der Hauptmieter einer Eigentumswohnung diese Wohnung käuflich erwirbt, wird er gemäß Paragraph 1120, ABGB auch deren Vermieter, sodass das Mietverhältnis durch Vereinigung erlischt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0034032Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.11.2016