RS OGH 2024/11/19 8Ob268/68 (8Ob269/68); 2Ob168/24f

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Veröffentlicht am 26.11.1968
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Rechtssatz

Das Zerreißen eines Testaments als Ergebnis einer durch Wahnvorstellungen krankhaft veränderten Willensbildung stellt daher keinen gültigen Widerruf dar.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 268/68
    Entscheidungstext OGH 26.11.1968 8 Ob 268/68
    Veröff: NZ 1969,188
  • RS0015352">2 Ob 168/24f
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 19.11.2024 2 Ob 168/24f
    vgl; Beisatz: Für einen Widerruf braucht es gemäß § 718 ABGB grundsätzlich die Testierfähigkeit des Erblassers, das hat auch für einen stillschweigenden Widerruf zu gelten. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0015352

Im RIS seit

26.11.1968

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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