RS OGH 1968/12/18 5Ob285/68

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Veröffentlicht am 18.12.1968
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Norm

ABGB §778

Rechtssatz

Die geleisteten Dienste und die dafür als Vermächtnis ausgesetzte Belohnung brauchen nicht gleichwertig zu sein; das Vermächtnis bleibt auch bei einem auffallenden Mißverhältnis zwischen den Diensten und der Belohnung wirksam.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0015389

Dokumentnummer

JJR_19681218_OGH0002_0050OB00285_6800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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