RS OGH 2023/1/23 6Ob307/68, 7Ob530/90, 7Ob50/18f, 5Ob104/22p

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Veröffentlicht am 08.01.1969
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Rechtssatz

Auch Vergleiche, in denen sich der eine Teil übermässig hohe Leistungen und Verzichte versprechen oder gewähren lässt, können wegen Verstoßes gegen § 879 ABGB nichtig sein.Auch Vergleiche, in denen sich der eine Teil übermässig hohe Leistungen und Verzichte versprechen oder gewähren lässt, können wegen Verstoßes gegen Paragraph 879, ABGB nichtig sein.

(RG vom 3.12.1941, VIII 122/41)(RG vom 3.12.1941, römisch acht 122/41)

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0016909

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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