Rechtssatz
Schwarzfahrt ist jede Benützung des Kraftfahrzeuges als Fortbewegungsmittel gegen den Willen des Halters, ohne diesem die Verfügungsgewalt dauernd zu entziehen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0058327Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.04.2018