RS OGH 1969/1/28 4Ob502/69, 6Ob647/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.1969
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Norm

ABGB §879 CI
KlGG §3 Abs3

Rechtssatz

Ein unter Verletzung des § 3 Abs 3 KlGG geschlossener Vertrag ist nicht nichtig; die Sanktion für einen solchen Verstoß ist vielmehr die Kündigungsmöglichkeit nach § 12 Abs 2 lit e dieses Gesetzes.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0038526

Dokumentnummer

JJR_19690128_OGH0002_0040OB00502_6900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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