Norm
ABGB §879 CIRechtssatz
Ein unter Verletzung des § 3 Abs 3 KlGG geschlossener Vertrag ist nicht nichtig; die Sanktion für einen solchen Verstoß ist vielmehr die Kündigungsmöglichkeit nach § 12 Abs 2 lit e dieses Gesetzes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0038526Dokumentnummer
JJR_19690128_OGH0002_0040OB00502_6900000_001