Norm
ABGB §521 FRechtssatz
Keine stillschweigende Begründung der Dienstbarkeit des Wohnungsrechtes allein durch die Tatsache, daß mehrere Angehörige einer ( Adels- ) Familie viele Jahre lang ein ihren Verwandten gehörendes Schloß bewohnen; eine solche Benützung ist auch im Rahmen eines ungeregelten, sich aus den verwandtschaftlichem Nahverhältnis ergebenden tatsächlichen Zustandes möglich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0011888Im RIS seit
19.03.1969Zuletzt aktualisiert am
09.03.2026