Norm
StGB §198Rechtssatz
Bei Beurteilung der Frage der gröblichen Verletzung der Unterhaltspflicht sind die Umstände des Einzelfalles nicht nur in objektiver, sondern auch in subjektiver Richtung zu prüfen, insbesondere, ob dem Angeklagten die von ihm verlangte Leistung zumutbar ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0076162Dokumentnummer
JJR_19690905_OGH0002_0100OS00171_6900000_001