RS OGH 2020/4/15 5Ob218/69, 1Ob127/71, 1Ob237/72, 8Ob527/78, 3Ob517/92, 4Ob52/97v, 7Ob2398/96i, 6Ob1

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Veröffentlicht am 10.09.1969
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Rechtssatz

Auch die Erklärung über die Ausschlagung der Erbschaft kann wegen aufgetretener Willensmängel angefochten werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0013016

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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