RS OGH 2024/4/4 6Ob174/69; 6Ob328/71; 6Ob591/76; 2Ob579/84; 4Ob217/21x; 4ob215/23f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.09.1969
beobachten
merken

Rechtssatz

Unter zweiseitig verbindlichen Geschäften sind die entgeltlichen Geschäfte zu verstehen. Vorverträge sind als Hilfsgeschäfte wie das Hauptgeschäft zu behandeln.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0018773

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.05.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten