Norm
EO §35 AgRechtssatz
Die Behauptung der Verjährung einer Forderung stellt ebenso eine Einwendung gegen den Anspruch im Sinne des § 35 EO dar wie die Behauptung der Zahlung. Auch sie unterliegt der von Amts wegen zu berücksichtigenden Eventualmaxime.Die Behauptung der Verjährung einer Forderung stellt ebenso eine Einwendung gegen den Anspruch im Sinne des Paragraph 35, EO dar wie die Behauptung der Zahlung. Auch sie unterliegt der von Amts wegen zu berücksichtigenden Eventualmaxime.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0001244Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.03.2025