Rechtssatz
Die Vernichtung der Kleidungsstücke und sonstiger Habseligkeiten des Ermordeten, um die auf dieses Verbrechen hinweisenden Spuren zu verwischen, wird durch den Mord nicht konsumiert, sondern ist nach § 468 bzw § 85 lit a StG (nunmehr § 125 StGB) strafbar.Die Vernichtung der Kleidungsstücke und sonstiger Habseligkeiten des Ermordeten, um die auf dieses Verbrechen hinweisenden Spuren zu verwischen, wird durch den Mord nicht konsumiert, sondern ist nach Paragraph 468, bzw Paragraph 85, Litera a, StG (nunmehr Paragraph 125, StGB) strafbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0092174Dokumentnummer
JJR_19691007_OGH0002_0100OS00093_6900000_001