Norm
RAO §9Rechtssatz
Eine Äußerung eines Rechtsanwaltes, die geeignet ist, den Eindruck einer Einschüchterung des Zeugen hervorzurufen, verstößt gegen § 9 RAO und begründet das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes.Eine Äußerung eines Rechtsanwaltes, die geeignet ist, den Eindruck einer Einschüchterung des Zeugen hervorzurufen, verstößt gegen Paragraph 9, RAO und begründet das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0072163Dokumentnummer
JJR_19691020_OGH0002_000BKD00031_6900000_002