RS OGH 1969/10/20 Bkd31/69, 10Bkd3/99

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Veröffentlicht am 20.10.1969
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Norm

RAO §9

Rechtssatz

Eine Äußerung eines Rechtsanwaltes, die geeignet ist, den Eindruck einer Einschüchterung des Zeugen hervorzurufen, verstößt gegen § 9 RAO und begründet das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes.

Entscheidungstexte

  • Bkd 31/69
    Entscheidungstext OGH 20.10.1969 Bkd 31/69
    Veröff: AnwBl 1972,152
  • 10 Bkd 3/99
    Entscheidungstext OGH 11.09.2000 10 Bkd 3/99
    Ähnlich; Beisatz: Hier: Einschüchterung eines zu bestellenden Sachverständigen durch Ankündigung von Schadenersatzansprüchen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0072163

Dokumentnummer

JJR_19691020_OGH0002_000BKD00031_6900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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