RS OGH 2018/7/18 4Ob596/69, 1Ob544/83, 1Ob139/09m, 7Ob31/15g, 5Ob62/18f

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Veröffentlicht am 04.11.1969
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Rechtssatz

Für die Feststellung des Bestehens eines Anspruches auf Ersatz eines erst in Zukunft entstehenden Schadens ist es notwendig, daß bereits alle diesen Anspruch erzeugenden Tatsachen festgestellt werden können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0038822

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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