Norm
EO §7 Bb1Rechtssatz
Eine Verurteilung des Beklagten zur Leistung der bis zum Schluss der Verhandlung in I. Instanz aufgelaufenen Unterhaltsbeträge "abzüglich allfälliger Zahlungen" entspricht nicht den Erfordernissen des § 7 EO. Der Beklagte hat im Hinblick auf die Bestimmungen des § 35 EO einen Anspruch darauf, zu nicht mehr verurteilt zu werden, als er tatsächlich schuldig war.Eine Verurteilung des Beklagten zur Leistung der bis zum Schluss der Verhandlung in römisch eins. Instanz aufgelaufenen Unterhaltsbeträge "abzüglich allfälliger Zahlungen" entspricht nicht den Erfordernissen des Paragraph 7, EO. Der Beklagte hat im Hinblick auf die Bestimmungen des Paragraph 35, EO einen Anspruch darauf, zu nicht mehr verurteilt zu werden, als er tatsächlich schuldig war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0000588Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.01.2026