Norm
MG §16Rechtssatz
Die vom neuen Mieter dem Vermieter gezahlte "Ablöse" ist eine mögliche und bei freier Mietzinsbildung auch ohne weiteres zulässige Form der Mietzinsleistung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0068036Im RIS seit
15.01.1970Zuletzt aktualisiert am
30.04.2025