Norm
ABGB §933 IIRechtssatz
Für den Beginn der dreijährigen Gewährleistungsfrist des § 933 ABGB ist nicht der Zeitpunkt der bücherlichen Umschreibung, sondern jener der körperlichen Übergabe maßgebend.Für den Beginn der dreijährigen Gewährleistungsfrist des Paragraph 933, ABGB ist nicht der Zeitpunkt der bücherlichen Umschreibung, sondern jener der körperlichen Übergabe maßgebend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0018977Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.09.2010