RS OGH 1970/10/1 9Os162/69, 10Os118/74, 13Os2/80, 12Os44/81, 14Os79/87, 15Os4/88, 15Os42/92, 15Os41/

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Veröffentlicht am 01.10.1970
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Norm

StPO §285 Abs1
StPO §285a Z2
StPO §285a Z3

Rechtssatz

Der OGH hat auf anläßlich der Ausführung einer Nichtigkeitsbeschwerde durch den (gewählten oder bestellten) Verteidiger vom Angeklagten persönlich verfaßte Aufsätze selbst dann nicht einzugehen, wenn der Verteidiger letztere mit der seinerseits eingebrachten Rechtsmittelschrift im Wege des Beilegens oder Beiheftens verbindet und den Inhalt der bezüglichen Schriftsätze des Angeklagten ausdrücklich zu einem integrierenden Bestandteil der Ausführung der Beschwerdegründe erhebt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0100216

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.06.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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