Norm
StVO §19 Abs6 BVIeRechtssatz
Bei Beurteilung der Frage, ob eine Verkehrsfläche gemäß § 19 Abs 6 StVO benachrangt ist, kommt es nicht auf die Anzahl der benützenden Fahrzeuge an.Bei Beurteilung der Frage, ob eine Verkehrsfläche gemäß Paragraph 19, Absatz 6, StVO benachrangt ist, kommt es nicht auf die Anzahl der benützenden Fahrzeuge an.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0074543Dokumentnummer
JJR_19701001_OGH0002_0020OB00266_7000000_004