RS OGH 2025/4/29 2Ob93/70; 2Ob12/74; 2Ob161/74; 8Ob54/80; 8Ob55/80; 8Ob143/80 (8Ob144/80); 8Ob65/85

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Veröffentlicht am 08.10.1970
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Norm

ABGB §1327 a
ABGB §1327 d
  1. ABGB § 1327 heute
  2. ABGB § 1327 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
  1. ABGB § 1327 heute
  2. ABGB § 1327 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Gemäß § 1327 ABGB ist die tatsächliche Leistung des Unterhaltspflichtigen an den Unterhaltsberechtigten auch dann maßgebend, wenn sie über das gesetzliche Maß hinausgeht, aber doch einigermaßen im Verhältnis zu ihr steht.Gemäß Paragraph 1327, ABGB ist die tatsächliche Leistung des Unterhaltspflichtigen an den Unterhaltsberechtigten auch dann maßgebend, wenn sie über das gesetzliche Maß hinausgeht, aber doch einigermaßen im Verhältnis zu ihr steht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0031410

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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