RS OGH 1970/10/21 6Ob244/70, 1Ob674/81, 2Ob23/98s, 2Ob137/99g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.10.1970
beobachten
merken

Norm

ZPO §502 Abs3 De1

Rechtssatz

Werden für sechzehn verschiedene, am selben Fahrzeug durchgeführte Reparaturen sechzehn entsprechende Rechnungen ausgestellt und deren Beträge in einer Klage geltendgemacht, so besteht weder rechtlicher noch tatsächlicher Zusammenhang. Diese Selbständigkeit der Forderungen geht auch durch eine in einem Zuge erfolgte Abtretung nicht verloren.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 244/70
    Entscheidungstext OGH 21.10.1970 6 Ob 244/70
    Veröff: EvBl 1971/151 S 268 = SZ 43/185
  • 1 Ob 674/81
    Entscheidungstext OGH 16.09.1981 1 Ob 674/81
    Ähnlich; nur: Werden für sechzehn verschiedene, am selben Fahrzeug durchgeführte Reparaturen sechzehn entsprechende Rechnungen ausgestellt und deren Beträge in einer Klage geltendgemacht, so besteht weder rechtlicher noch tatsächlicher Zusammenhang. (T1)
  • 2 Ob 23/98s
    Entscheidungstext OGH 27.08.1998 2 Ob 23/98s
    Ähnlich; nur T1
  • 2 Ob 137/99g
    Entscheidungstext OGH 20.05.1999 2 Ob 137/99g
    Ähnlich; nur T1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0042932

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten