Norm
ZPO §502 Abs3 De1Rechtssatz
Werden für sechzehn verschiedene, am selben Fahrzeug durchgeführte Reparaturen sechzehn entsprechende Rechnungen ausgestellt und deren Beträge in einer Klage geltendgemacht, so besteht weder rechtlicher noch tatsächlicher Zusammenhang. Diese Selbständigkeit der Forderungen geht auch durch eine in einem Zuge erfolgte Abtretung nicht verloren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0042932Zuletzt aktualisiert am
23.02.2010