RS OGH 1970/11/27 12Os97/70, 15Os23/88 (15Os24/88, 15Os34/88), 15Os115/90 (15Os125/90), 11Os13/96, 1

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Veröffentlicht am 27.11.1970
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Norm

StPO §44 Abs2
StPO §199 Abs2
StPO §364 Abs1 Z1

Rechtssatz

Der Angeklagte hat keinen Anspruch darauf, daß auf von ihm selbst durch Wechsel in der Wahl seines Verteidigers herbeigeführte Erschwerungen seiner materiellen Verteidigung vom Gericht Rücksicht genommen wird, sofern nicht wirklich triftige Gründe für einen solchen Verteidigerwechsel vom Angeklagten nachgewiesen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0096778

Dokumentnummer

JJR_19701127_OGH0002_0120OS00097_7000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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