RS OGH 2002/9/25 4Ob614/70, 5Ob176/71, 3Ob619/82, 2Ob37/83, 8Ob54/84, 1Ob546/90, 7Ob137/02a

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Veröffentlicht am 01.12.1970
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Rechtssatz

Das "Inkassomandat" ist ein in die Form der Abtretung gekleideter, dem Dritten gegenüber als Abtretung wirkender Auftrag des Überträgers an den Übernehmer, die Forderung, die im Vermögen des Überträgers bleiben soll, im Namen des Übernehmers, aber auf Rechnung des Überträgers geltend zu machen. Es wirkt also im Außenverhältnis als Zession, im Innerverhältnis liegt ihm ein Mandatsverhältnis zugrunde, bei dem die Abtretung bloß als Auftrag wirkt, die im Vermögen des Überträgers bleibende Forderung zwar im Namen des Übernehmers, aber auf Rechnung des Überträgers geltend zu machen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0019563

Dokumentnummer

JJR_19701201_OGH0002_0040OB00614_7000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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