RS OGH 1970/12/16 2Ob388/70

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Veröffentlicht am 16.12.1970
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Norm

BStG §5
BStG §7
StVO §90 Abs1

Rechtssatz

Die Erlassung eines Bescheides im Sinne des § 90 Abs 1 StVO zur Durchführung von Arbeiten auf einer Bundesstraße kann nicht zur Umwidmung derselben in eine Baustelle führen bzw die Haftung des Straßenerhalters zum Ruhen bringen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

RS wurde ursprünglich zu § 11 BStG 1948 erstellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0053331

Dokumentnummer

JJR_19701216_OGH0002_0020OB00388_7000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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