RS OGH 2017/4/26 5Ob87/71; 6Ob180/74; 1Ob726/85; 8Ob689/88; 3Ob518/92; 4Ob2029/96b; 6Ob85/98p; 2Ob19

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Veröffentlicht am 21.04.1971
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Rechtssatz

Nicht in das Inventar aufzunehmen sind vom Erblasser bei seinen Lebzeiten verschenkte Sachen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0007793

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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