Norm
ASVG §333 Abs4Rechtssatz
Ein Kraftwagenlenker ist nur dann Betriebsaufseher, wenn ihm eine Weisungsbefugnis zukommt, die über die Verantwortlichkeit hinausgeht, die jeder Kraftfahrer gegenüber seinem Mitfahrer hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto, LastkraftwagenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0085576Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.06.2015