RS OGH 2015/6/30 1Ob232/71, 10Ob9/15v

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Veröffentlicht am 23.09.1971
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Rechtssatz

Wird für jemanden, der unbekannten Aufenthalts ist, ein Kurator bestellt, kann darin eine Nullität nicht erblickt werden, selbst dann nicht, wenn die im § 116 ZPO (§ 6 AußStrG) normierte Voraussetzung, dass die abwesende Person zufolge der an sie zu erwirkenden Zustellung zur Wahrung ihrer Rechte eine Verfahrenshandlung vorzunehmen habe, nicht vorliegt.Wird für jemanden, der unbekannten Aufenthalts ist, ein Kurator bestellt, kann darin eine Nullität nicht erblickt werden, selbst dann nicht, wenn die im Paragraph 116, ZPO (Paragraph 6, AußStrG) normierte Voraussetzung, dass die abwesende Person zufolge der an sie zu erwirkenden Zustellung zur Wahrung ihrer Rechte eine Verfahrenshandlung vorzunehmen habe, nicht vorliegt.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 232/71
    Entscheidungstext OGH 23.09.1971 1 Ob 232/71
  • RS0099176">10 Ob 9/15v
    Entscheidungstext OGH 30.06.2015 10 Ob 9/15v
    Vgl auch; Veröff: SZ 2015/66

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0099176

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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