Rechtssatz
Wird für jemanden, der unbekannten Aufenthalts ist, ein Kurator bestellt, kann darin eine Nullität nicht erblickt werden, selbst dann nicht, wenn die im § 116 ZPO (§ 6 AußStrG) normierte Voraussetzung, dass die abwesende Person zufolge der an sie zu erwirkenden Zustellung zur Wahrung ihrer Rechte eine Verfahrenshandlung vorzunehmen habe, nicht vorliegt.Wird für jemanden, der unbekannten Aufenthalts ist, ein Kurator bestellt, kann darin eine Nullität nicht erblickt werden, selbst dann nicht, wenn die im Paragraph 116, ZPO (Paragraph 6, AußStrG) normierte Voraussetzung, dass die abwesende Person zufolge der an sie zu erwirkenden Zustellung zur Wahrung ihrer Rechte eine Verfahrenshandlung vorzunehmen habe, nicht vorliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0099176Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.03.2017