Norm
KFG 1967 §102 Abs4Rechtssatz
Zwischen einer gegen § 102 Abs 4 KFG 1967 verstoßenden Sichtbehinderung (Auspuffwolke) und der Verursachung eines Auffahrunfalles besteht ein Rechtswidrigkeitszusammenhang.Zwischen einer gegen Paragraph 102, Absatz 4, KFG 1967 verstoßenden Sichtbehinderung (Auspuffwolke) und der Verursachung eines Auffahrunfalles besteht ein Rechtswidrigkeitszusammenhang.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0065767Dokumentnummer
JJR_19720126_OGH0002_0110OS00253_7100000_001