Norm
ABGB §1052 B2Rechtssatz
Auch der im Annahmeverzug befindliche Käufer ist dann, wenn er ein entsprechendes Begehren erhebt, zur Zahlung der eingeklagten Kaufpreisforderung nur Zug um Zug gegen Lieferung der bestellten Ware zu verurteilen (HS 205/23).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0021027Zuletzt aktualisiert am
31.03.2009