Norm
EO §390 IRechtssatz
Getrennte Festsetzung von Sicherheitsleistungen (§ 390 EO) und Befreiungsbeträgen (§ 391 EO) im Fall einer subjektiven Klagenhäufung, bei der bezüglich der einzelnen Klageansprüche weder ein tatsächlicher noch ein rechtlicher Zusammenhang besteht.Getrennte Festsetzung von Sicherheitsleistungen (Paragraph 390, EO) und Befreiungsbeträgen (Paragraph 391, EO) im Fall einer subjektiven Klagenhäufung, bei der bezüglich der einzelnen Klageansprüche weder ein tatsächlicher noch ein rechtlicher Zusammenhang besteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0005626Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.10.2015