RS OGH 2026/1/27 8Ob17/72; 6Ob617/77; 8Ob92/79; 3Ob69/81; 3Ob598/82; 2Ob90/83; 6Ob759/82; 6Ob818/83;

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Veröffentlicht am 22.02.1972
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Rechtssatz

Die später erklärte Aufrechnung ist auf den Zeitpunkt der Aufrechenbarkeit zurückzubeziehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0033973

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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