Norm
ABGB §474Rechtssatz
Verstößt eine Bauweise gegen eine Dienstbarkeit, die in erster Linie die Erhaltung eines einheitlichen städtebaulichen Bildes der Cottage-Anlage gewährleistet, so verletzt diese Bauweise privatrechtlichen Interessen der Servitutsberechtigten auch dann, wenn durch das zu errichtende Bauwerk an sich nicht für alle Liegenschaften der Berechtigten eine direkte Beeinträchtigung eintreten sollte ( SZ 36/66, RZ 967,69 ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0011552Dokumentnummer
JJR_19720302_OGH0002_0030OB00013_7200000_003