RS OGH 1972/3/2 3Ob13/72

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.03.1972
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Norm

ABGB §474
ABGB §476

Rechtssatz

Verstößt eine Bauweise gegen eine Dienstbarkeit, die in erster Linie die Erhaltung eines einheitlichen städtebaulichen Bildes der Cottage-Anlage gewährleistet, so verletzt diese Bauweise privatrechtlichen Interessen der Servitutsberechtigten auch dann, wenn durch das zu errichtende Bauwerk an sich nicht für alle Liegenschaften der Berechtigten eine direkte Beeinträchtigung eintreten sollte ( SZ 36/66, RZ 967,69 ).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0011552

Dokumentnummer

JJR_19720302_OGH0002_0030OB00013_7200000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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