Auch; Beisatz: Ausdehnungen des Mietzinszahlungsbegehrens, die zu einem klagestattgebenden Teilurteil im Ausmaß mehrerer Monatsmietbeträge führten, sind als Mahnung zu werten. (T3)
Ähnlich; Beisatz: Macht der Vermieter weitere Mietzinsrückstände zum Gegenstand des schon eingeleiteten Räumungsverfahrens, ist die erforderliche Mahnung und Aufhebungserklärung in der Fortführung des Verfahrens enthalten. (T4)
Beisatz: Die Mahnung kann auch durch Einbringung einer Mietzinsklage oder durch Geltendmachung des Räumungsanspruchs erfolgen, sofern die Mietzins- bzw BK-Kostenschuld hinreichend konkret angeführt ist. (T5)