Rechtssatz
Kann auf Ausstellung einer einverleibungsfähigen Urkunde geklagt werden, besteht kein Grund, auch noch das Zustandekommen des Vertrages mittels gesonderten Urteiles festzustellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0039097Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.12.2010