Norm
ABGB §523 BbRechtssatz
Die Einverleibung einer ersessenen Dienstbarkeit an einer verbücherten Liegenschaft im öffentlichen Buch kann schon auf Grund eines Vorteils geschehen, das diese Dienstbarkeit feststellt; ein weiteres Begehren auf Duldung der Einverleibung durch den bücherlichen Eigentümer ist daher entbehrlich
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0012119Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.04.2013