RS OGH 1972/4/25 5Ob84/72, 1Ob108/72, 2Ob568/80

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Veröffentlicht am 25.04.1972
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Norm

ABGB §523 Bb
ABGB §1498

Rechtssatz

Die Einverleibung einer ersessenen Dienstbarkeit an einer verbücherten Liegenschaft im öffentlichen Buch kann schon auf Grund eines Vorteils geschehen, das diese Dienstbarkeit feststellt; ein weiteres Begehren auf Duldung der Einverleibung durch den bücherlichen Eigentümer ist daher entbehrlich

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0012119

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.04.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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