RS OGH 1996/3/14 1Ob121/72, 8Ob36/95

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Veröffentlicht am 07.06.1972
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Norm

KO §6
KO §7
ZPO §514 B
  1. ZPO § 514 heute
  2. ZPO § 514 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983

Rechtssatz

Beschwer des Masseverwalters, wenn das Erstgericht entgegen seinem Antrag das Verfahren gemäß § 7 KO unterbrochen hat, statt die nach Konkurseröffnung gegen den Gemeinschuldner eingebrachte Klage unter Nichtigerklärung des Verfahrens zurückzuweisen.Beschwer des Masseverwalters, wenn das Erstgericht entgegen seinem Antrag das Verfahren gemäß Paragraph 7, KO unterbrochen hat, statt die nach Konkurseröffnung gegen den Gemeinschuldner eingebrachte Klage unter Nichtigerklärung des Verfahrens zurückzuweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0043794

Dokumentnummer

JJR_19720607_OGH0002_0010OB00121_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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