Norm
KO §6Rechtssatz
Beschwer des Masseverwalters, wenn das Erstgericht entgegen seinem Antrag das Verfahren gemäß § 7 KO unterbrochen hat, statt die nach Konkurseröffnung gegen den Gemeinschuldner eingebrachte Klage unter Nichtigerklärung des Verfahrens zurückzuweisen.Beschwer des Masseverwalters, wenn das Erstgericht entgegen seinem Antrag das Verfahren gemäß Paragraph 7, KO unterbrochen hat, statt die nach Konkurseröffnung gegen den Gemeinschuldner eingebrachte Klage unter Nichtigerklärung des Verfahrens zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0043794Dokumentnummer
JJR_19720607_OGH0002_0010OB00121_7200000_001